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Notariat und Grundbuchamt ab 1.1.2018

Ein Verzeichnis der Notariate finden Sie im Justizportal Baden-Württemberg.

Notarsiegel  

Zum 31.12.2017 werden alle Bezirksnotariate geschlossen.  Hier lesen Sie, wo die bisherigen Aufgaben des Bezirksnotariats ab 1.1.2018 erledigt werden. Umfassende Hinweise zu allen Fragen und Zuständigkeiten finden Sie auf der Seite www.notariatsreform.de oder mit einem einfachen „Klick“ auf das obige Symbolbild.

Beurkundungen

Ab 1.1.2018 gibt es auch in Württemberg, wie bisher schon in den anderen Bundesländern, nur noch freie Notare. Freie Notare finden Sie dann in Tübingen und Mössingen, Reutlingen, Pfullingen, Metzingen, Bad Urach und Münsingen, Rottenburg, Nagold und Calw. Sie sind in der Wahl Ihres Notars frei. Viele Notare, die Sie bisher als Bezirksnotar kannten, werden als freie Notare tätig sein. In Münsingen wird dies ab 1.1.2018 Notar Werner sein. Begonnene Beurkundungsgeschäfte wickelt entweder ein freier Notar ab, oder ein sogenannter Abwickler (z.B. ein ehemaliger Bezirksnotar, der künftig bei einem Amtsgericht beschäftigt ist. Vorhandene Urkunden werden vom Abwickler oder dem Amtsgericht verwahrt, in dessen Bezirk das ehemalige Notariat seinen Sitz hatte. In Reutlingen und Tübingen stehen zudem schon bisher und auch im neuen Jahr einige Anwaltsnotare bzw. schon bisher freie Notare zur Verfügung.

Grundbuchamt

Zum 1.1.2018 werden vollends alle seitherigen Grundbuchämter im Landgerichtsbezirk Tübingen in ein neues zentrales Grundbuchamt in Böblingen überführt sein. Viele Gemeinen halten dazuhin Grundbucheinsichtsstellen vor.

Betreuungen und Nachlassangelegenheiten

Die betreuungsgerichtlichen Aufgaben des Bezirksnotariats werden vom Amtsgericht Münsingen übernommen, die nachlassgerichtlichen Aufgaben übernimmt das Amtsgericht Reutlingen. Sie finden die zuständigen Mitarbeiter im seitherigen Amtsgerichtsgebäude oder in einer neuen Nebenstelle des Amtsgerichts. Dort werden Sie auch ehemalige Bezirksnotare antreffen. Zuständig wird generell das Amtsgericht sein, in dessen Bezirk das seitherige Bezirksnotariat seinen Sitz hatte, in Nachlasssachen das schon bisher für den jeweiligen Ort zuständige Amtsgericht mit Familiengericht.

Hinweis:  Die „Notariatsreform“ verlangt von den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den letzten Monaten vor dem Stichtag 1.1.2018 großen persönlichen Einsatz und Opfer, bis hin zu längeren Urlaubssperren. Dennoch kommt es durch laufende Personalveränderungen und -verschiebungen zum neuen Grundbuchamt, die nicht immer im analog der Aufgabenverlagerung umgesetzt werden können, zu zunehmenden Belastungsspitzen, die nicht mehr in der gewohnten Zeit abgearbeitet werden können. Auch Terminsvergaben sind in dieser Phase nur noch eingeschränkt möglich. Sofern Ihr seitheriger Notar wegen  Wechsels zum Amtsgericht keine neuen  Beurkundungstermine, deren Abwicklung sich ins neue Jahr erstreckt, vergeben kann, sind Sie frei, auch schon jetzt zu einem Notar zu wechseln, der ab 1.1.2018 freier Notar sein wird.

 

grün = Orte, an denen sowohl bisher als auch künftig ein Notar seinen Sitz haben wird; rosa = Orte, an denen bisher ein Bezirksnotar vorhanden war, künftig aber kein Notariat mehr vorhanden sein wird

Künftige Orte mit Betreuungsgericht: Calw, Nagold, Rottenburg, Tübingen, Reutlingen, Bad Urach, Münsingen

Künftige Orte mit Nachlassgericht: Calw, Nagold, Rottenburg, Tübingen, Reutlingen (incl. Bezirk Münsingen), Bad Urach

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